Änderung · Österreich
Lehrlingseinkommen für Sportadministratorinnen und Sportadministratoren: Änderung durch BGBl. II Nr. 296/2026
Lehrlingseinkommen für Sportadministratorinnen und Sportadministratoren
Kurzfassung
BGBl. II Nr. 296/2026 ändert: Lehrlingseinkommen für Sportadministratorinnen und Sportadministratoren.
Betroffen sind: § 1, § 2, § 3, § 4 und § 5.
Kundgemacht am 12. Oktober 2026.
Inkrafttreten laut Quelle: 1. Oktober 2026.
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- Fundstelle
- BGBl. II Nr. 296/2026
- Titel der Kundmachung
- Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der das Lehrlingseinkommen für Sportadministratorinnen und Sportadministratoren geändert wird
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Geänderte Bestimmungen
- § 1, § 2, § 3, § 4, § 5
Daten aus dem Text
Regelbasiert aus dem Text der Kundmachung gelesen. Bitte im Original prüfen.
- Inkrafttreten: „§ 5. Die Festsetzung des Lehrlingseinkommens tritt mit 1. Oktober 2026 in Kraft.“
Quelle und Nutzungsrecht
- BGBl. II Nr. 296/2026 im RIS öffnen
- Geltende Fassung: Lehrlingseinkommen für Sportadministratorinnen und Sportadministratoren
Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.
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