Änderung · Österreich
LBVO-abschlPrüf: Änderung durch BGBl. II Nr. 283/2026
Leistungsbeurteilungsverordnung für abschließende Prüfungen
Kurzfassung
BGBl. II Nr. 283/2026 ändert: Leistungsbeurteilungsverordnung für abschließende Prüfungen (LBVO-abschlPrüf).
Betroffen sind: § 3 und § 7.
Kundgemacht am 24. September 2026.
Inkrafttreten laut Quelle: 25. September 2026.
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- Fundstelle
- BGBl. II Nr. 283/2026
- Titel der Kundmachung
- Verordnung des Bundesministers für Bildung, mit der die Leistungsbeurteilungsverordnung für abschließende Prüfungen geändert wird
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Geänderte Bestimmungen
- § 3, § 7
Quelle und Nutzungsrecht
Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.
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