Zum Inhalt springen
Alle Rechtsänderungen

Änderung · Österreich

LBVO-abschlPrüf: Änderung durch BGBl. II Nr. 283/2026

Leistungsbeurteilungsverordnung für abschließende Prüfungen

Kurzfassung

BGBl. II Nr. 283/2026 ändert: Leistungsbeurteilungsverordnung für abschließende Prüfungen (LBVO-abschlPrüf).

Betroffen sind: § 3 und § 7.

Kundgemacht am 24. September 2026.

Inkrafttreten laut Quelle: 25. September 2026.

Automatisch aus den amtlichen Angaben erstellt, nach festen Regeln und ohne KI. Kein Text auf dieser Seite ist KI-generiert.

Fundstelle
BGBl. II Nr. 283/2026
Titel der Kundmachung
Verordnung des Bundesministers für Bildung, mit der die Leistungsbeurteilungsverordnung für abschließende Prüfungen geändert wird
Kundmachung
Inkrafttreten
Geänderte Bestimmungen
§ 3, § 7

Quelle und Nutzungsrecht

Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.

Gesetze und Verordnungen sind freie Werke (§ 7 Abs. 1 UrhG). Die Daten des Rechtsinformationssystems des Bundes stellt das Bundeskanzleramt als Open Government Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereit. Lexploris hat die Daten ausgewählt, gekürzt und als Gegenüberstellung alt/neu aufbereitet. Lizenz und Bedingungen

Rechtlich verbindlich ist nur die authentische Kundmachung im Bundes- oder Landesgesetzblatt im RIS.

Betrifft das Ihr Unternehmen?

Lexploris bewertet jede Änderung für Ihre Bereiche und sagt in einem Satz, was zu tun ist.

Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Kanzlei.