Neu erlassen · Österreich
Krankentransport und Anstaltspflege von Anspruchsberechtigten: Neu erlassen durch BGBl. II Nr. 306/2026
Krankentransport und Anstaltspflege von Anspruchsberechtigten
Kurzfassung
BGBl. II Nr. 306/2026 erlässt: Krankentransport und Anstaltspflege von Anspruchsberechtigten.
Betroffen sind: § 1, § 2 und § 3.
Kundgemacht am 19. Oktober 2026.
Inkrafttreten laut Quelle: 1. März 2021.
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- Fundstelle
- BGBl. II Nr. 306/2026
- Titel der Kundmachung
- Verordnung der Bundesministerin für Landesverteidigung über den Krankentransport und die Anstaltspflege von Anspruchsberechtigten
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Geänderte Bestimmungen
- § 1, § 2, § 3
Daten aus dem Text
Regelbasiert aus dem Text der Kundmachung gelesen. Bitte im Original prüfen.
- Inkrafttreten: „§ 3. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. November 2026 in Kraft.“
- Außerkrafttreten: „(2) Mit Ablauf des 31. Oktober 2026 tritt die Verordnung der Bundesministerin für Landesverteidigung über den Krankentransport und die Anstaltspflege von Anspruchsberechtigten, BGBl. II Nr. 44/2021, außer Kraft.“
Quelle und Nutzungsrecht
- BGBl. II Nr. 306/2026 im RIS öffnen
- Geltende Fassung: Krankentransport und Anstaltspflege von Anspruchsberechtigten
Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.
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