Änderung · Österreich
Kraftstoffverordnung 2012: Änderung durch BGBl. II Nr. 285/2026
Kraftstoffverordnung 2012
Kurzfassung
BGBl. II Nr. 285/2026 ändert: Kraftstoffverordnung 2012.
Betroffen sind: § 7a und § 23.
Kundgemacht am 29. September 2026.
Inkrafttreten laut Quelle: 30. September 2026.
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- Fundstelle
- BGBl. II Nr. 285/2026
- Titel der Kundmachung
- Verordnung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Technologie, mit der die Kraftstoffverordnung 2012 geändert wird
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Geänderte Bestimmungen
- § 7a, § 23
Daten aus dem Text
Regelbasiert aus dem Text der Kundmachung gelesen. Bitte im Original prüfen.
- Inkrafttreten: „„(6) § 7a Abs. 6a in der Fassung BGBl. II Nr. 285/2026 tritt mit 30. September 2026 in Kraft und mit 1. Dezember 2026 außer Kraft.““
- Außerkrafttreten: „„(6) § 7a Abs. 6a in der Fassung BGBl. II Nr. 285/2026 tritt mit 30. September 2026 in Kraft und mit 1. Dezember 2026 außer Kraft.““
Quelle und Nutzungsrecht
Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.
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