Änderung · Europäische Union
Konzessions-RL: Änderung durch 32025R2151
Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe
Kurzfassung
32025R2151 ändert: Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (Konzessions-RL).
Betroffen ist: Art. 8.
Kundgemacht am 10. April 2026.
Inkrafttreten laut Quelle: 28. April 2026.
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- Fundstelle
- 32025R2151
- Titel der Kundmachung
- Delegierte Verordnung (EU) 2025/2151 der Kommission vom 22. Oktober 2025 zur Änderung der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Konzessionen für die Jahre 2026-2027
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Betroffene Bereiche
- Vergabe
- Geänderte Bestimmungen
- Art. 8
Quelle und Nutzungsrecht
Quelle: EUR-Lex – eur-lex.europa.eu, © Europäische Union, 1998–2026.
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