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Änderung · Kärnten

K-SGAG: Änderung durch LGBl. Nr. 64/2026

Kärntner Spiel- und Glücksspielautomatengesetz

Kurzfassung

LGBl. Nr. 64/2026 ändert: Kärntner Spiel- und Glücksspielautomatengesetz (K-SGAG).

Betroffen ist: § 8.

Kundgemacht am 14. Oktober 2026.

Inkrafttreten laut Quelle: 15. Oktober 2026.

Automatisch aus den amtlichen Angaben erstellt, nach festen Regeln und ohne KI. Kein Text auf dieser Seite ist KI-generiert.

Fundstelle
LGBl. Nr. 64/2026
Titel der Kundmachung
Gesetz vom 1. Oktober 2026, mit dem das Kärntner Spiel- und Glücksspielautomatengesetz geändert wird
Kundmachung
Inkrafttreten
Geänderte Bestimmungen
§ 8

Quelle und Nutzungsrecht

Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.

Gesetze und Verordnungen sind freie Werke (§ 7 Abs. 1 UrhG). Die Daten des Rechtsinformationssystems des Bundes stellt das Bundeskanzleramt als Open Government Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereit. Lexploris hat die Daten ausgewählt, gekürzt und als Gegenüberstellung alt/neu aufbereitet. Lizenz und Bedingungen

Rechtlich verbindlich ist nur die authentische Kundmachung im Bundes- oder Landesgesetzblatt im RIS.

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