Änderung · Kärnten
K-SGAG: Änderung durch LGBl. Nr. 64/2026
Kärntner Spiel- und Glücksspielautomatengesetz
Kurzfassung
LGBl. Nr. 64/2026 ändert: Kärntner Spiel- und Glücksspielautomatengesetz (K-SGAG).
Betroffen ist: § 8.
Kundgemacht am 14. Oktober 2026.
Inkrafttreten laut Quelle: 15. Oktober 2026.
Automatisch aus den amtlichen Angaben erstellt, nach festen Regeln und ohne KI. Kein Text auf dieser Seite ist KI-generiert.
- Fundstelle
- LGBl. Nr. 64/2026
- Titel der Kundmachung
- Gesetz vom 1. Oktober 2026, mit dem das Kärntner Spiel- und Glücksspielautomatengesetz geändert wird
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Geänderte Bestimmungen
- § 8
Quelle und Nutzungsrecht
Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.
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