Änderung · Kärnten
K-KJHKV: Änderung durch LGBl. Nr. 70/2026
Kärntner Kinder- und Jugendhilfe Kräfte-Verordnung – K-KJHKV
Kurzfassung
LGBl. Nr. 70/2026 ändert: Kärntner Kinder- und Jugendhilfe Kräfte-Verordnung – K-KJHKV (K-KJHKV).
Betroffen sind: § 1, § 2, § 4, § 4a, § 4b, § 5, § 12, § 16 und § 17.
Kundgemacht am 29. Oktober 2026.
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- Fundstelle
- LGBl. Nr. 70/2026
- Titel der Kundmachung
- Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 19. Oktober 2026, Zl. 06-KJALLG-69396/2017-124, mit der die Kärntner Kinder- und Jugendhilfe Kräfte-Verordnung geändert wird
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- in der Quelle nicht maschinenlesbar angegeben
- Geänderte Bestimmungen
- § 1, § 2, § 4, § 4a, § 4b, § 5, § 12, § 16, § 17
Quelle und Nutzungsrecht
Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.
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