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Änderung · Kärnten

K-KJHKV: Änderung durch LGBl. Nr. 70/2026

Kärntner Kinder- und Jugendhilfe Kräfte-Verordnung – K-KJHKV

Kurzfassung

LGBl. Nr. 70/2026 ändert: Kärntner Kinder- und Jugendhilfe Kräfte-Verordnung – K-KJHKV (K-KJHKV).

Betroffen sind: § 1, § 2, § 4, § 4a, § 4b, § 5, § 12, § 16 und § 17.

Kundgemacht am 29. Oktober 2026.

Automatisch aus den amtlichen Angaben erstellt, nach festen Regeln und ohne KI. Kein Text auf dieser Seite ist KI-generiert.

Fundstelle
LGBl. Nr. 70/2026
Titel der Kundmachung
Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 19. Oktober 2026, Zl. 06-KJALLG-69396/2017-124, mit der die Kärntner Kinder- und Jugendhilfe Kräfte-Verordnung geändert wird
Kundmachung
Inkrafttreten
in der Quelle nicht maschinenlesbar angegeben
Geänderte Bestimmungen
§ 1, § 2, § 4, § 4a, § 4b, § 5, § 12, § 16, § 17

Quelle und Nutzungsrecht

Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.

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