Änderung · Kärnten
K-FWV: Änderung durch LGBl. Nr. 63/2026
Kärntner Fischereiweidgerechtheitsverordnung – K-FWV
Kurzfassung
LGBl. Nr. 63/2026 ändert: Kärntner Fischereiweidgerechtheitsverordnung – K-FWV (K-FWV).
Betroffen ist: § 1.
Kundgemacht am 8. Oktober 2026.
Automatisch aus den amtlichen Angaben erstellt, nach festen Regeln und ohne KI. Kein Text auf dieser Seite ist KI-generiert.
- Fundstelle
- LGBl. Nr. 63/2026
- Titel der Kundmachung
- Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 6. Oktober 2026, Zl. 10-ABT-1937/2026-101, mit der die Kärntner Fischereiweidgerechtheitsverordnung – K-FWV geändert wird
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- in der Quelle nicht maschinenlesbar angegeben
- Geänderte Bestimmungen
- § 1
Quelle und Nutzungsrecht
Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.
Gesetze und Verordnungen sind freie Werke (§ 7 Abs. 1 UrhG). Die Daten des Rechtsinformationssystems des Bundes stellt das Bundeskanzleramt als Open Government Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereit. Lexploris hat die Daten ausgewählt, gekürzt und als Gegenüberstellung alt/neu aufbereitet. Lizenz und Bedingungen
Rechtlich verbindlich ist nur die authentische Kundmachung im Bundes- oder Landesgesetzblatt im RIS.
Betrifft das Ihr Unternehmen?
Lexploris bewertet jede Änderung für Ihre Bereiche und sagt in einem Satz, was zu tun ist.
Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Kanzlei.