Neu erlassen · Kärnten
K-ElWOG: Neu erlassen durch LGBl. Nr. 58/2026
Kärntner Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2011 – K-ElWOG
Kurzfassung
LGBl. Nr. 58/2026 erlässt: Kärntner Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2011 – K-ElWOG (K-ElWOG).
Betroffen ist: § 73.
Kundgemacht am 31. August 2026.
Automatisch aus den amtlichen Angaben erstellt, nach festen Regeln und ohne KI. Kein Text auf dieser Seite ist KI-generiert.
- Fundstelle
- LGBl. Nr. 58/2026
- Titel der Kundmachung
- Gesetz vom 9. Juli 2026 über die aufgrund der Richtlinie (EU) 2024/1233 erforderliche Anpassung der Kärntner Landesrechtsordnung
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- in der Quelle nicht maschinenlesbar angegeben
- Betroffene Bereiche
- Energie
- Geänderte Bestimmungen
- § 73
Quelle und Nutzungsrecht
Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.
Gesetze und Verordnungen sind freie Werke (§ 7 Abs. 1 UrhG). Die Daten des Rechtsinformationssystems des Bundes stellt das Bundeskanzleramt als Open Government Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereit. Lexploris hat die Daten ausgewählt, gekürzt und als Gegenüberstellung alt/neu aufbereitet. Lizenz und Bedingungen
Rechtlich verbindlich ist nur die authentische Kundmachung im Bundes- oder Landesgesetzblatt im RIS.
Weitere Änderungen: K-ElWOG
- LGBl. Nr. 11/2026 · 20. Februar 2026
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