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Neu erlassen · Kärnten

K-ElWOG: Neu erlassen durch LGBl. Nr. 58/2026

Kärntner Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2011 – K-ElWOG

Kurzfassung

LGBl. Nr. 58/2026 erlässt: Kärntner Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2011 – K-ElWOG (K-ElWOG).

Betroffen ist: § 73.

Kundgemacht am 31. August 2026.

Automatisch aus den amtlichen Angaben erstellt, nach festen Regeln und ohne KI. Kein Text auf dieser Seite ist KI-generiert.

Fundstelle
LGBl. Nr. 58/2026
Titel der Kundmachung
Gesetz vom 9. Juli 2026 über die aufgrund der Richtlinie (EU) 2024/1233 erforderliche Anpassung der Kärntner Landesrechtsordnung
Kundmachung
Inkrafttreten
in der Quelle nicht maschinenlesbar angegeben
Betroffene Bereiche
Energie
Geänderte Bestimmungen
§ 73

Quelle und Nutzungsrecht

Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.

Gesetze und Verordnungen sind freie Werke (§ 7 Abs. 1 UrhG). Die Daten des Rechtsinformationssystems des Bundes stellt das Bundeskanzleramt als Open Government Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereit. Lexploris hat die Daten ausgewählt, gekürzt und als Gegenüberstellung alt/neu aufbereitet. Lizenz und Bedingungen

Rechtlich verbindlich ist nur die authentische Kundmachung im Bundes- oder Landesgesetzblatt im RIS.

Weitere Änderungen: K-ElWOG

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