Änderung · Tirol
Jagdgesetz 2004 - TJG 2004, Tiroler, Zweite Durchführungsverordnung: Änderung durch LGBl. Nr. 84/2026
Jagdgesetz 2004 - TJG 2004, Tiroler, Zweite Durchführungsverordnung
Kurzfassung
LGBl. Nr. 84/2026 ändert: Jagdgesetz 2004 - TJG 2004, Tiroler, Zweite Durchführungsverordnung.
Betroffen ist: § 1.
Kundgemacht am 21. Oktober 2026.
Inkrafttreten laut Quelle: 1. Juli 2004.
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- Fundstelle
- LGBl. Nr. 84/2026
- Titel der Kundmachung
- Verordnung der Landesregierung vom 20. Oktober 2026, mit der die Zweite Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 2004 geändert wird
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Geänderte Bestimmungen
- § 1
Quelle und Nutzungsrecht
- LGBl. Nr. 84/2026 im RIS öffnen
- Geltende Fassung: Jagdgesetz 2004 - TJG 2004, Tiroler, Zweite Durchführungsverordnung
Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.
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