Neu erlassen · Österreich
IFI-Beitragsgesetz 2026: Neu erlassen durch BGBl. I Nr. 101/2026
IFI-Beitragsgesetz 2026
Kurzfassung
BGBl. I Nr. 101/2026 erlässt: IFI-Beitragsgesetz 2026.
Betroffen sind: § 1, § 2 und § 3.
Kundgemacht am 29. Oktober 2026.
Inkrafttreten laut Quelle: 30. Oktober 2026.
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- Fundstelle
- BGBl. I Nr. 101/2026
- Titel der Kundmachung
- Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2026)
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Geänderte Bestimmungen
- § 1, § 2, § 3
Quelle und Nutzungsrecht
Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.
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