Änderung · Österreich
IEV: Änderung durch BGBl. II Nr. 186/2026
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft betreffend Abwassereinleitungen in wasserrechtlich bewilligte Kanalisationen (Indirekteinleiterverordnung – IEV)
Kurzfassung
BGBl. II Nr. 186/2026 ändert: Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft betreffend Abwassereinleitungen in wasserrechtlich bewilligte Kanalisationen (Indirekteinleiterverordnung – IEV) (IEV).
Betroffen sind: § 4, § 7, § 2, § 5 und § 6.
Kundgemacht am 10. Juli 2026.
Inkrafttreten laut Quelle: 11. Juli 2026.
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- Fundstelle
- BGBl. II Nr. 186/2026
- Titel der Kundmachung
- Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, mit der die Abwasseremissionsverordnung pflanzliche Nahrungs- und Futtermittel sowie die Indirekteinleiterverordnung geändert werden und eine Abwasseremissionsverordnung Fleisch- und Fischwirtschaft erlassen wird
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Betroffene Bereiche
- Wasser
- Geänderte Bestimmungen
- § 4, § 7, § 2, § 5, § 6
Quelle und Nutzungsrecht
Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.
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