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Änderung · Österreich

IEV: Änderung durch BGBl. II Nr. 186/2026

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft betreffend Abwassereinleitungen in wasserrechtlich bewilligte Kanalisationen (Indirekteinleiterverordnung – IEV)

Kurzfassung

BGBl. II Nr. 186/2026 ändert: Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft betreffend Abwassereinleitungen in wasserrechtlich bewilligte Kanalisationen (Indirekteinleiterverordnung – IEV) (IEV).

Betroffen sind: § 4, § 7, § 2, § 5 und § 6.

Kundgemacht am 10. Juli 2026.

Inkrafttreten laut Quelle: 11. Juli 2026.

Automatisch aus den amtlichen Angaben erstellt, nach festen Regeln und ohne KI. Kein Text auf dieser Seite ist KI-generiert.

Fundstelle
BGBl. II Nr. 186/2026
Titel der Kundmachung
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, mit der die Abwasseremissionsverordnung pflanzliche Nahrungs- und Futtermittel sowie die Indirekteinleiterverordnung geändert werden und eine Abwasseremissionsverordnung Fleisch- und Fischwirtschaft erlassen wird
Kundmachung
Inkrafttreten
Betroffene Bereiche
Wasser
Geänderte Bestimmungen
§ 4, § 7, § 2, § 5, § 6

Quelle und Nutzungsrecht

Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.

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