Änderung · Österreich
GTelG 2012: Änderung durch BGBl. I Nr. 93/2025
Bundesgesetz betreffend Datensicherheitsmaßnahmen bei der Verarbeitung elektronischer Gesundheitsdaten und genetischer Daten (Gesundheitstelematikgesetz 2012 – GTelG 2012)
Kurzfassung
BGBl. I Nr. 93/2025 ändert: Bundesgesetz betreffend Datensicherheitsmaßnahmen bei der Verarbeitung elektronischer Gesundheitsdaten und genetischer Daten (Gesundheitstelematikgesetz 2012 – GTelG 2012) (GTelG 2012).
Betroffen sind: § 20 und § 26.
Kundgemacht am 23. Dezember 2025.
Inkrafttreten laut Quelle: 1. Dezember 2025.
Automatisch aus den amtlichen Angaben erstellt, nach festen Regeln und ohne KI. Kein Text auf dieser Seite ist KI-generiert.
- Fundstelle
- BGBl. I Nr. 93/2025
- Titel der Kundmachung
- Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Betroffene Bereiche
- Gesundheit, Datenschutz
- Geänderte Bestimmungen
- § 20, § 26
Daten aus dem Text
Regelbasiert aus dem Text der Kundmachung gelesen. Bitte im Original prüfen.
- Inkrafttreten: „„(21) § 20 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 93/2025 tritt mit 1. Dezember 2025 in Kraft.“
Quelle und Nutzungsrecht
Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.
Gesetze und Verordnungen sind freie Werke (§ 7 Abs. 1 UrhG). Die Daten des Rechtsinformationssystems des Bundes stellt das Bundeskanzleramt als Open Government Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereit. Lexploris hat die Daten ausgewählt, gekürzt und als Gegenüberstellung alt/neu aufbereitet. Lizenz und Bedingungen
Rechtlich verbindlich ist nur die authentische Kundmachung im Bundes- oder Landesgesetzblatt im RIS.
Weitere Änderungen: GTelG 2012
- BGBl. I Nr. 67/2026 · 29. Juli 2026
- BGBl. I Nr. 94/2025 · 23. Dezember 2025
- BGBl. I Nr. 71/2025 · 3. November 2025
Betrifft das Ihr Unternehmen?
Lexploris bewertet jede Änderung für Ihre Bereiche und sagt in einem Satz, was zu tun ist.
Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Kanzlei.