Neu erlassen · Österreich
Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2025: Neu erlassen durch BGBl. I Nr. 83/2026
Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2025
Kurzfassung
BGBl. I Nr. 83/2026 erlässt: Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2025.
Betroffen ist: Art. 1.
Kundgemacht am 1. Oktober 2026.
Inkrafttreten laut Quelle: 2. Oktober 2026.
Automatisch aus den amtlichen Angaben erstellt, nach festen Regeln und ohne KI. Kein Text auf dieser Seite ist KI-generiert.
- Fundstelle
- BGBl. I Nr. 83/2026
- Titel der Kundmachung
- Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2025
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Geänderte Bestimmungen
- Art. 1
Quelle und Nutzungsrecht
- BGBl. I Nr. 83/2026 im RIS öffnen
- Geltende Fassung: Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2025
Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.
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