Neu erlassen · Burgenland
Geflügelhygienegebührenverordnung 2026: Neu erlassen durch LGBl. Nr. 67/2026
Geflügelhygienegebührenverordnung 2026
Kurzfassung
LGBl. Nr. 67/2026 erlässt: Geflügelhygienegebührenverordnung 2026.
Betroffen sind: § 1 und § 2.
Kundgemacht am 30. September 2026.
Inkrafttreten laut Quelle: 1. Oktober 2026.
Automatisch aus den amtlichen Angaben erstellt, nach festen Regeln und ohne KI. Kein Text auf dieser Seite ist KI-generiert.
- Fundstelle
- LGBl. Nr. 67/2026
- Titel der Kundmachung
- Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 17. September 2026 über die Festsetzung der Höhe der Gebühren für amtliche Kontrollen und Probenahmen nach der Geflügelhygieneverordnung 2007 (Geflügelhygienegebührenverordnung 2026)
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Geänderte Bestimmungen
- § 1, § 2
Quelle und Nutzungsrecht
Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.
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