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Neu erlassen · Burgenland

Geflügelhygienegebührenverordnung 2026: Neu erlassen durch LGBl. Nr. 67/2026

Geflügelhygienegebührenverordnung 2026

Kurzfassung

LGBl. Nr. 67/2026 erlässt: Geflügelhygienegebührenverordnung 2026.

Betroffen sind: § 1 und § 2.

Kundgemacht am 30. September 2026.

Inkrafttreten laut Quelle: 1. Oktober 2026.

Automatisch aus den amtlichen Angaben erstellt, nach festen Regeln und ohne KI. Kein Text auf dieser Seite ist KI-generiert.

Fundstelle
LGBl. Nr. 67/2026
Titel der Kundmachung
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 17. September 2026 über die Festsetzung der Höhe der Gebühren für amtliche Kontrollen und Probenahmen nach der Geflügelhygieneverordnung 2007 (Geflügelhygienegebührenverordnung 2026)
Kundmachung
Inkrafttreten
Geänderte Bestimmungen
§ 1, § 2

Quelle und Nutzungsrecht

Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.

Gesetze und Verordnungen sind freie Werke (§ 7 Abs. 1 UrhG). Die Daten des Rechtsinformationssystems des Bundes stellt das Bundeskanzleramt als Open Government Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereit. Lexploris hat die Daten ausgewählt, gekürzt und als Gegenüberstellung alt/neu aufbereitet. Lizenz und Bedingungen

Rechtlich verbindlich ist nur die authentische Kundmachung im Bundes- oder Landesgesetzblatt im RIS.

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