Neu erlassen · Österreich
Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2027: Neu erlassen durch BGBl. II Nr. 308/2026
Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2027
Kurzfassung
BGBl. II Nr. 308/2026 erlässt: Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2027.
Betroffen ist: Art. 1.
Kundgemacht am 22. Oktober 2026.
Inkrafttreten laut Quelle: 23. Oktober 2026.
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- Fundstelle
- BGBl. II Nr. 308/2026
- Titel der Kundmachung
- Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der der Anpassungsfaktor für das Jahr 2027 festgesetzt wird
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Geänderte Bestimmungen
- Art. 1
Quelle und Nutzungsrecht
- BGBl. II Nr. 308/2026 im RIS öffnen
- Geltende Fassung: Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2027
Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.
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