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Änderung · Österreich

EStG 1988: Änderung durch BGBl. I Nr. 79/2025

Bundesgesetz vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz 1988 – EStG 1988)

Kurzfassung

BGBl. I Nr. 79/2025 ändert: Bundesgesetz vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz 1988 – EStG 1988) (EStG 1988).

Betroffen ist: § 124b.

Kundgemacht am 3. November 2025.

Inkrafttreten laut Quelle: 4. November 2025.

Automatisch aus den amtlichen Angaben erstellt, nach festen Regeln und ohne KI. Kein Text auf dieser Seite ist KI-generiert.

Fundstelle
BGBl. I Nr. 79/2025
Titel der Kundmachung
Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird
Kundmachung
Inkrafttreten
Betroffene Bereiche
Steuern und Abgaben, Personal und Arbeitsrecht
Geänderte Bestimmungen
§ 124b

Quelle und Nutzungsrecht

Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.

Gesetze und Verordnungen sind freie Werke (§ 7 Abs. 1 UrhG). Die Daten des Rechtsinformationssystems des Bundes stellt das Bundeskanzleramt als Open Government Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereit. Lexploris hat die Daten ausgewählt, gekürzt und als Gegenüberstellung alt/neu aufbereitet. Lizenz und Bedingungen

Rechtlich verbindlich ist nur die authentische Kundmachung im Bundes- oder Landesgesetzblatt im RIS.

Weitere Änderungen: EStG 1988

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