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Änderung · Österreich

EG-K 2013: Änderung durch BGBl. I Nr. 89/2025

Bundesgesetz über die integrierte Vermeidung und Verminderung von Emissionen aus Dampfkesselanlagen (Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen – EG-K 2013)

Kurzfassung

BGBl. I Nr. 89/2025 ändert: Bundesgesetz über die integrierte Vermeidung und Verminderung von Emissionen aus Dampfkesselanlagen (Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen – EG-K 2013) (EG-K 2013).

Betroffen sind: § 19, § 21, § 22 und § 47.

Kundgemacht am 23. Dezember 2025.

Inkrafttreten laut Quelle: 24. Dezember 2025.

Automatisch aus den amtlichen Angaben erstellt, nach festen Regeln und ohne KI. Kein Text auf dieser Seite ist KI-generiert.

Fundstelle
BGBl. I Nr. 89/2025
Titel der Kundmachung
Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 und das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen geändert werden
Kundmachung
Inkrafttreten
Betroffene Bereiche
Anlagen, Umwelt, Energie
Geänderte Bestimmungen
§ 19, § 21, § 22, § 47

Quelle und Nutzungsrecht

Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.

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Rechtlich verbindlich ist nur die authentische Kundmachung im Bundes- oder Landesgesetzblatt im RIS.

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