Änderung · Österreich
EG-K 2013: Änderung durch BGBl. I Nr. 89/2025
Bundesgesetz über die integrierte Vermeidung und Verminderung von Emissionen aus Dampfkesselanlagen (Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen – EG-K 2013)
Kurzfassung
BGBl. I Nr. 89/2025 ändert: Bundesgesetz über die integrierte Vermeidung und Verminderung von Emissionen aus Dampfkesselanlagen (Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen – EG-K 2013) (EG-K 2013).
Betroffen sind: § 19, § 21, § 22 und § 47.
Kundgemacht am 23. Dezember 2025.
Inkrafttreten laut Quelle: 24. Dezember 2025.
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- Fundstelle
- BGBl. I Nr. 89/2025
- Titel der Kundmachung
- Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 und das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen geändert werden
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Betroffene Bereiche
- Anlagen, Umwelt, Energie
- Geänderte Bestimmungen
- § 19, § 21, § 22, § 47
Quelle und Nutzungsrecht
Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.
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