Berichtigung · Europäische Union
CSRD: Berichtigung durch 32022L2464R(09)
Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
Kurzfassung
32022L2464R(09) berichtigt: Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD).
Kundgemacht am 13. Oktober 2026.
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- Fundstelle
- 32022L2464R(09)
- Titel der Kundmachung
- 32022L2464R(09)
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- in der Quelle nicht maschinenlesbar angegeben
- Betroffene Bereiche
- Nachhaltigkeit und ESG, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
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Weitere Änderungen: CSRD
- 32026L0470 · 31. März 2026
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