Änderung · Europäische Union
CRR: Änderung durch 32026R1221
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012
Kurzfassung
32026R1221 ändert: Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (CRR).
Betroffen ist: Art. 495i.
Kundgemacht am 11. September 2026.
Inkrafttreten laut Quelle: 29. September 2026.
Automatisch aus den amtlichen Angaben erstellt, nach festen Regeln und ohne KI. Kein Text auf dieser Seite ist KI-generiert.
- Fundstelle
- 32026R1221
- Titel der Kundmachung
- Delegierte Verordnung (EU) 2026/1221 der Kommission vom 4. Juni 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf befristete, zielgerichtete operative Entlastungsmaßnahmen und zielgerichtete Multiplikatoren für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen der Institute für das Marktrisiko
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Betroffene Bereiche
- Finanzaufsicht
- Geänderte Bestimmungen
- Art. 495i
Daten aus dem Text
Regelbasiert aus dem Text der Kundmachung gelesen. Bitte im Original prüfen.
- Anwendbarkeit: „Um diesem Risiko entgegenzuwirken und um weitere Informationen über die Zeitpläne für die Umsetzung und die tatsächlichen Vorschriften in anderen Rechtsräumen einzuholen, machte die Kommission zweimal von der Befugnis nach Artikel 461a Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Gebrauch, mittels delegierter Verordnungen (4) die Anwendung der FRTB-Standards für die Berechnung der Eige...“
- Frist: „Um den Kreditinstituten Sicherheit und regulatorische Stabilität in Bezug auf den Marktrisikorahmen zu bieten, den sie für die Berechnung ihrer Eigenmittelanforderungen verwenden müssen, sollte die Dauer der Entlastungsmaßnahmen drei Jahre betragen, d. h. bis zum 31. Dezember 2029, dem in der Befugnisübertragung gemäß Artikel 461a Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 festgelegten Höchstzei...“
- Anwendbarkeit: „Kreditinstitute, die sich für die Anwendung des Multiplikators entscheiden, sollten daher auch weiterhin Informationen über ihre verbindlichen Eigenmittelanforderungen gemäß der Umsetzung von Basel 2.5 melden und offenlegen und dabei die einschlägigen Bestimmungen der am 8. Juli 2024 geltenden Fassung der CRR anwenden.“
- Anwendbarkeit: „Abweichend von Artikel 325i Absatz 1 Buchstaben a und b dürfen sich die Institute bis zum 31. Dezember 2029 dafür entscheiden, die in dem genannten Artikel festgelegte Behandlung auch auf die in das alternative Korrelationshandelsportfolio (ACTP) einbezogenen Positionen anzuwenden.“
- Anwendbarkeit: „(1) Die Institute dürfen sich bis zum 31. Dezember 2029 dafür entscheiden, auf ihre Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko, die anhand der in Artikel 325 Absatz 1 genannten und in den Artikeln 325c bis 325ay, 325az bis 325bp und 326 bis 361 festgelegten Ansätze berechnet werden, einen Multiplikator anzuwenden, wenn ihre Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko, die unter Anwendung die...“
- Anwendbarkeit: „(1) Die Institute dürfen sich bis zum 31. Dezember 2029 dafür entscheiden, auf ihre Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko, die anhand der in Artikel 325 Absatz 1 genannten und in den Artikeln 325c bis 325ay, 325az bis 325bp und 326 bis 361 festgelegten Ansätze berechnet werden, einen Multiplikator anzuwenden, wenn ihre Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko, die unter Anwendung die...“
Quelle und Nutzungsrecht
Quelle: EUR-Lex – eur-lex.europa.eu, © Europäische Union, 1998–2026.
Die Weiterverwendung ist nach dem Beschluss 2011/833/EU der Kommission über die Weiterverwendung von Kommissionsdokumenten mit Quellenangabe erlaubt. Lexploris hat die Daten ausgewählt, gekürzt und als Gegenüberstellung alt/neu aufbereitet. Lizenz und Bedingungen
Verbindlich sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Rechtsakte.
Weitere Änderungen: CRR
- 32013R0575R(11) · 23. September 2026
Betrifft das Ihr Unternehmen?
Lexploris bewertet jede Änderung für Ihre Bereiche und sagt in einem Satz, was zu tun ist.
Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Kanzlei.