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Änderung · Österreich

BVergG 2018: Änderung durch BGBl. I Nr. 121/2025

Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2018 – BVergG 2018)

Kurzfassung

BGBl. I Nr. 121/2025 ändert: Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2018 – BVergG 2018) (BVergG 2018).

Betroffen sind: § 11, § 180, § 376 und § 382.

Kundgemacht am 30. Dezember 2025.

Inkrafttreten laut Quelle: 31. Dezember 2025.

Automatisch aus den amtlichen Angaben erstellt, nach festen Regeln und ohne KI. Kein Text auf dieser Seite ist KI-generiert.

Fundstelle
BGBl. I Nr. 121/2025
Titel der Kundmachung
Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2018 geändert wird
Kundmachung
Inkrafttreten
Betroffene Bereiche
Vergabe
Geänderte Bestimmungen
§ 11, § 180, § 376, § 382

Quelle und Nutzungsrecht

Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.

Gesetze und Verordnungen sind freie Werke (§ 7 Abs. 1 UrhG). Die Daten des Rechtsinformationssystems des Bundes stellt das Bundeskanzleramt als Open Government Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereit. Lexploris hat die Daten ausgewählt, gekürzt und als Gegenüberstellung alt/neu aufbereitet. Lizenz und Bedingungen

Rechtlich verbindlich ist nur die authentische Kundmachung im Bundes- oder Landesgesetzblatt im RIS.

Weitere Änderungen: BVergG 2018

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