Änderung · Burgenland
Bgld. LAOG 2022: Änderung durch LGBl. Nr. 70/2026
Burgenländisches Landarbeitsrechtsorganisationsgesetz 2022
Kurzfassung
LGBl. Nr. 70/2026 ändert: Burgenländisches Landarbeitsrechtsorganisationsgesetz 2022 (Bgld. LAOG 2022).
Betroffen sind: § 9, § 10a und § 12.
Kundgemacht am 28. Oktober 2026.
Inkrafttreten laut Quelle: 29. Oktober 2026.
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- Fundstelle
- LGBl. Nr. 70/2026
- Titel der Kundmachung
- Gesetz vom 22. Oktober 2026, mit dem das Burgenländische Landarbeitsrechtsorganisationsgesetz 2022 geändert wird
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Geänderte Bestimmungen
- § 9, § 10a, § 12
Quelle und Nutzungsrecht
Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.
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