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Änderung · Burgenland

Bgld. BauG: Änderung durch LGBl. Nr. 51/2026

Gesetz vom 20. November 1997, mit dem Bauvorschriften für das Burgenland erlassen werden (Burgenländisches Baugesetz 1997 - Bgld. BauG)

Kurzfassung

LGBl. Nr. 51/2026 ändert: Gesetz vom 20. November 1997, mit dem Bauvorschriften für das Burgenland erlassen werden (Burgenländisches Baugesetz 1997 - Bgld. BauG) (Bgld. BauG).

Betroffen sind: § 4 und § 35.

Kundgemacht am 1. Juli 2026.

Inkrafttreten laut Quelle: 2. Juli 2026.

Automatisch aus den amtlichen Angaben erstellt, nach festen Regeln und ohne KI. Kein Text auf dieser Seite ist KI-generiert.

Fundstelle
LGBl. Nr. 51/2026
Titel der Kundmachung
Gesetz vom 25. Juni 2026, mit dem das Burgenländische Baugesetz 1997 geändert wird
Kundmachung
Inkrafttreten
Betroffene Bereiche
Bau und Immobilien
Geänderte Bestimmungen
§ 4, § 35

Quelle und Nutzungsrecht

Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.

Gesetze und Verordnungen sind freie Werke (§ 7 Abs. 1 UrhG). Die Daten des Rechtsinformationssystems des Bundes stellt das Bundeskanzleramt als Open Government Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereit. Lexploris hat die Daten ausgewählt, gekürzt und als Gegenüberstellung alt/neu aufbereitet. Lizenz und Bedingungen

Rechtlich verbindlich ist nur die authentische Kundmachung im Bundes- oder Landesgesetzblatt im RIS.

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