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Änderung · Österreich

ASVG: Änderung durch BGBl. I Nr. 104/2025

Bundesgesetz vom 9. September 1955 über die Allgemeine Sozialversicherung (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz – ASVG)

Kurzfassung

BGBl. I Nr. 104/2025 ändert: Bundesgesetz vom 9. September 1955 über die Allgemeine Sozialversicherung (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz – ASVG) (ASVG).

Betroffen sind: § 818 und § 817.

Kundgemacht am 29. Dezember 2025.

Inkrafttreten laut Quelle: 30. Dezember 2025.

Automatisch aus den amtlichen Angaben erstellt, nach festen Regeln und ohne KI. Kein Text auf dieser Seite ist KI-generiert.

Fundstelle
BGBl. I Nr. 104/2025
Titel der Kundmachung
Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz geändert sowie ein Gesundheitsreformfonds-Gesetz erlassen werden
Kundmachung
Inkrafttreten
Betroffene Bereiche
Personal und Arbeitsrecht, Gesundheit, Steuern und Abgaben
Geänderte Bestimmungen
§ 818, § 817

Daten aus dem Text

Regelbasiert aus dem Text der Kundmachung gelesen. Bitte im Original prüfen.

  • Frist: „(3) In den Fonds verbliebene Mittel, die bis zum 31. Dezember 2030 nicht verbraucht wurden, fließen an den jeweiligen Träger der Krankenversicherung.“
  • Inkrafttreten: „§ 7. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.“
  • Außerkrafttreten: „(2) Dieses Bundesgesetz tritt mit 31. Dezember 2031 außer Kraft.“

Quelle und Nutzungsrecht

Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.

Gesetze und Verordnungen sind freie Werke (§ 7 Abs. 1 UrhG). Die Daten des Rechtsinformationssystems des Bundes stellt das Bundeskanzleramt als Open Government Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereit. Lexploris hat die Daten ausgewählt, gekürzt und als Gegenüberstellung alt/neu aufbereitet. Lizenz und Bedingungen

Rechtlich verbindlich ist nur die authentische Kundmachung im Bundes- oder Landesgesetzblatt im RIS.

Weitere Änderungen: ASVG

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