Änderung · Europäische Union
Abfallverbringungs-VO: Änderung durch 32026R1703
Verordnung (EU) 2024/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über die Verbringung von Abfällen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1257/2013 und (EU) 2020/1056 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006
Kurzfassung
32026R1703 ändert: Verordnung (EU) 2024/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über die Verbringung von Abfällen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1257/2013 und (EU) 2020/1056 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Abfallverbringungs-VO).
Betroffen ist: Art. 44.
Kundgemacht am 15. September 2026.
Inkrafttreten laut Quelle: 10. Oktober 2026.
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- Fundstelle
- 32026R1703
- Titel der Kundmachung
- Verordnung (EU) 2026/1703 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juli 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1157 hinsichtlich des Verbots der Ausfuhr von zur Verwertung bestimmten gemischten Siedlungsabfällen (Text von Bedeutung für den EWR)
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Betroffene Bereiche
- Abfall und Kreislaufwirtschaft, Außenhandel und Sanktionen
- Geänderte Bestimmungen
- Art. 44
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Quelle: EUR-Lex – eur-lex.europa.eu, © Europäische Union, 1998–2026.
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